AGB

Terra - Großhandel Bio Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderung zum 1. Februar 2024

Im Interesse einer guten partnerschaftlichen Beziehung zu unseren Kund:innen legen wir für unser Handeln und die geschäftlichen Beziehungen zu unseren Kund:innen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TERRA Naturkost Handels KG (im folgenden „TERRA“) zugrunde.

TERRA führt Lebensmittel und Naturwaren aus kontrolliert-biologischem Anbau. Diese Produkte sind mit dem jeweiligen IK- Kürzel des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) gekennzeichnet. Alle als biologisch gekennzeichneten Produkte entsprechen mindestens der EG-Bio-VO 2018/848 und zugeordneter Verordnungen. In Ausnahmefällen gehandelte konventionelle Ware trägt das IK-Kürzel ##.

Die Belieferung erfolgt im Auftrag von TERRA durch die TERRA Logistics Meinrad Schmitt e.K.

Hier finden Sie unsere AGB: PDF-Download

Eine Belieferung erfolgt vornehmlich an den Naturkost-Einzelhandel, Hofläden, Naturkost-Lieferdienste sowie Betriebe der gewerblichen Außerhaus-verpflegung/Gastronomie. Eine Belieferung von Privatpersonen ist ausgeschlossen.
Es steht TERRA frei, eine Belieferung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn die Belieferung außerhalb unseres Liefergebietes erfolgen soll.

Die Preise von TERRA in Prospekten, Anzeigen, Preislisten und im TERRA Webshop sind freibleibend. Kurzfristige Preisänderungen infolge von Schwankungen der Hersteller- und Erzeugerpreise behält sich TERRA vor. Pfandpreise sind extra ausgewiesen. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und sind ab Erreichen der Mindestbestellwerte „Frei Haus-Preise“, gelten also inklusive Lieferung.

Das Gebiet Berlin und Potsdam (Kerngebiet) wird täglich von Montag bis Freitag beliefert. Kund:innen im Kerngebiet, die jede Woche und täglich von Montag bis Freitag bestellen und beliefert werden, können auch samstags beliefert werden, sofern es im Rahmen der Tourenplanung möglich ist. Lieferungen außerhalb dieses Kerngebietes (sog. Umlandtouren) erfolgen im Rahmen fester Tourenpläne, die durch TERRA Logistics festgelegt werden. Die Umland-Touren teilen sich auf in direkte Umlandtouren in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie Teile von Sachsen und Ferntouren an die Seenplatte von Mecklenburg-Vorpommern und die Küstenregion (PLZ-Regionen 17;18; 19; 23). Angeliefert wird mit Rollgitterwagen. Es ist kundenseitig für die Anlieferung ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen. TERRA setzt eine ebenerdige Standard-Anliefersituation voraus, die mit Rollgitterwagen befahrbar ist. Sollte diese kundenseitig nicht gegeben sein, können zusätzliche Kosten berechnet werden. Unter diesen Voraussetzungen ist TERRA zur Warenlieferung bis hinter die erste verschließbare Tür verpflichtet.

Das Abpacken der auf den Rollgitterwagen befindlichen Ware durch Fahrer:innen ist grundsätzlich nicht vor-gesehen. Sollte ein Abpacken erforderlich sein, ist dies mit der Verkaufsleitung von TERRA abzuklären. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht.
Ist die Anlieferung nur außerhalb der Geschäftszeiten der Kundin/ des Kunden möglich oder gewünscht, stellt die Kundin/ der Kunde TERRA Schlüssel zur Verfügung und ermöglicht die Anlieferung in einen verschließbaren Raum/Bereich. Ist die Anlieferung in einen verschließbaren Raum/Bereich nicht möglich, übernimmt TERRA für Schäden oder Verluste an der gelieferten Ware keinerlei Verantwortung.
TERRA bemüht sich so zu disponieren, dass alle Artikel des Angebots vorrätig sind. Sind Engpässe absehbar, bemüht sich TERRA, entsprechende Hinweise zu geben. Aufgrund der Abhängigkeit von einer Vielzahl von Vorlieferanten, klimatischen Bedingungen und der besonderen Erzeugungs- und Lieferbedingungen von Naturprodukten, kann eine Lieferfähigkeit im Einzelfall nicht zugesichert werden. Bei Lieferausfällen erlischt der entsprechende Auftrag, ein Anspruch auf Nachlieferung besteht nicht.

Sollte durch kundenseitiges Verschulden eine Anlieferung nicht möglich sein oder die Annahme einer Lieferung ohne hinreichenden Grund verweigert werden oder eine vereinbarte Warenabholung nicht termingerecht erfolgen, so ist TERRA berechtigt, 10 % des Lieferumsatzes als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

Der Auftragswert entspricht dem Nettowarenwert der zugesagten Warenlieferung.
Pfand, Transportmittel sowie Mehrwertsteuer sind im Mindestbestellwert nicht enthalten.
Grundlage für eine Belieferung ist ein zu erzielender Jahresmindestbestellwert von EUR netto 5.000,00 bei Einhaltung der nachfolgenden Mindestbestellwerte: Innerhalb des definierten Kerngebiets beträgt der Mindestbestellwert pro Lieferung EUR netto 250,00. Für Tiefkühlware gilt ein gesonderter Mindestbestellwert pro Lieferung von EUR netto 100,00.
Außerhalb des definierten Kerngebiets beträgt der Mindestbestellwert für

  • direkte Umlandtouren EUR netto 400,00
  • Ferne Umlandtouren EUR netto 500,00

pro Lieferung gemischt über das gesamte Sortiment. Anteilig muss für Tiefkühlbestellungen immer der Mindestbestellwert von EUR netto 100,00 pro Lieferung erreicht werden.
Eine Bestellung zur Selbstabholung bei TERRA ist möglich. Für die Selbstabholung gilt ein Mindestbestellwert von EUR netto 150,00. Für Tiefkühlware gilt ein gesonderter Mindestbestellwert pro Auftrag von EUR netto 100,00.

Rabattzusagen müssen ausdrücklich vereinbart werden und gelten nur für den Fall, dass sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befindet. Auf Aktionsartikel und Artikel, die als „nicht rabattfähig“ gekennzeichnet sind, kann keine Rabattierung gewährt werden.

Bestellungen benötigt TERRA jeweils am Vortag (Werktag inkl. Samstag) des gewünschten Liefertages bis spätestens 12:00 Uhr.

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die TERRA Naturkost Handels KG entweder schriftlich bestätigt werden oder nach Auftragseingang ausgeführt werden. In dem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

Der Rechnungsbetrag wird im Firmenlastschriftverfahren (B2B) sofort eingezogen. Bei Nichteinlösung von Lastschriften berechnet TERRA eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00. Die Nichteinlösung von Lastschriften zieht eine sofortige Fälligstellung aller offenen Beträge nach sich. Eine weitere Belieferung erfolgt erst nach Bezahlung aller offenen Posten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. TERRA gewährt kein Skonto.

Leergut und Transportmittel verbleiben nach der Anlieferung bei der Kundin/dem Kunden, eine Abholung erfolgt kostenfrei im Rahmen nachfolgender Warenlieferungen.
Für Abholungen ohne Warenlieferung (z.B. bei einmaligen Veranstaltungen) fallen zusätzliche Logistikkosten an, über die Kund:innen bei der Bestellung oder spätestens vor der Abholung informiert werden.
Leergut und Transportmittel gehen nicht in das Eigentum der Kundin/ des Kunden über. Für die Berechnung der Pfandbeträge für Transportverpackungen/ -mittel ist die jeweils gültige Pfandpreisliste maßgeblich.
Fahrer:innen sind angewiesen, Leergutrückführungen nur mit von Kund:innen vollständig vorausgefülltem Leergut-Rückgabeschein oder nach elektronischer Pfandanmeldung anzunehmen. Pfandflaschen werden nur in sortenreinen, vollen Kisten zurückgenommen. Fahrer:innen nehmen nur versandfertig gepackte Rollgitterwagen mit. Ein Aufpacken oder Sortieren des Leergutes wird durch Fahrer:innen nicht vorgenommen. Leergut, das sich nicht im Sortiment von TERRA befindet, kann weder angenommen noch gutgeschrieben werden. Leergut kann nur in dem Mengenrahmen zurückgenommen und vergütet werden, in dem es auch geliefert wurde.
Gutschriften für Leergut und Transportmittel müssen unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden und diesbezügliche Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Gutschrift/Pfandabrechnung bei TERRA gemeldet werden. Ansprüche wegen Pfandrückforderungen erlöschen
4 Wochen nach Zugang der Gutschrift/Pfandabrechnung.
Für die Abholung und den Transport von sortenrein gefüllten Rollgitterwagen mit Holzmaterial berechnet TERRA EUR netto 5,00 pro Rolli, für Pappe, Kunststoffe und Folie EUR netto 12,50 pro Rolli. Umverpackungen können auch nur in dem Umfang zurückgenommen werden, in dem sie geliefert wurden.

Auch bei sorgfältiger Arbeit können Mängel nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. TERRA bemüht sich um eine kundenfreundliche Abwicklung von Reklamationen.
Die Kundin/ der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel und offensichtlich fehlende zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen müssen am Tag der Lieferung erfolgen, ansonsten behält sich TERRA vor, die Reklamation abzulehnen. Sogenannte versteckte Mängel müssen unverzüglich, nachdem sie erkannt wurden, reklamiert werden. Eine Anerkennung solcher Mängel behält sich TERRA vor.
Eine Mängelrüge gibt dem Käufer nicht das Recht, die fristgerechte vollständige Bezahlung anderer Waren zu verweigern. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgen Teilgutschriften, ggfs. wird die Ware zur Begutachtung zurückgefordert.
Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu Lasten von TERRA. Gewichtsverluste im Bereich Käse sind durch die Eigenart der Produkte bedingt. Durch Reifung und Lagerung kann es zu Gewichtsabweichungen bis zu 5 % kommen. Gewichtsdifferenzen innerhalb dieser zu tolerierenden Grenzen sind nicht reklamationswürdig. Im Obst- & Gemüse-Bereich sind aufgrund von Fruchtgrößen, Feuchtigkeitsverlusten und Packgrößen Gewichtsabweichungen im Positiven wie Negativen möglich. Gewichtsdifferenzen von bis zu 5 % sind auch hier nicht reklamationswürdig.
Rückgaben ausgelieferter Waren (Retouren) sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit TERRA möglich.

Rückgaben können nur bearbeitet werden, wenn der Rückgabeschein oder die elektronische Rückgabeanzeige der Kundin/ des Kunden Angaben über Kundenname, Kunden-Nr., Artikel-Nr., Rechnungs-Nr. und den Rück-gabegrund enthält.

Sonderartikel werden ausschließlich auf Kund:innen-Wunsch bestellt und sind von der Stornierung und Rücknahme ausgeschlossen.
Zu beachten ist, dass TERRA bei Fehlbestellungen durch Kund:innen von Artikeln aus den Bereichen Frische, Tiefkühl und Obst/Gemüse die fehlbestellte Ware weder
zurücknehmen noch gutschreiben kann, da die Kühlkette nicht garantiert werden kann.

TERRA gewährleistet, dass die gelieferte Ware bei Lieferung/ Abholung die vertragsgemäße Beschaffenheit hat. Für Schadstofffreiheit oder Qualitätsunterschiede, die nicht im Einflussbereich von TERRA liegen, wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Schwund, außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Schädlingsbefall entstehen.

Frei verkäufliche Arzneimittel verkauft TERRA nur an Kund:innen, die den Sachkundenachweis für den Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln nach §50 Arzneimittelgesetz nachweisen können. Für Folgen durch Nichteinhaltung dieses Gesetzes durch Kund:innen haftet TERRA nicht.

Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit bleibt unberührt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma TERRA Naturkost Handels KG.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

Unwirksame und/oder nichtige Geschäftsbedingungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Regelung unter Berücksichtigung der Interessenlagen der Kunden und der TERRA Naturkost Handels KG am nächsten kommen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Die TERRA-Datenschutzerklärung finden Sie auf der TERRA-Internetseite unter Datenschutz.

Ändeurng zum Februar 2024

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